Rechtstipp: Kfz-Kaskoversicherung - Schlüssel im Werkstatt-Briefkasten ist nicht fahrlässig

Wirft ein Mann seinen Autoschlüssel außerhalb der betrieblichen Öffnungszeiten in den Briefkasten einer Kfz-Werkstatt, in der das Auto repariert werden soll, so hat er damit nicht grob fahrlässig gehandelt. Wird das Auto gestohlen, weil ein Dieb den Schlüssel aus dem Briefkasten entwenden kann, so muss dennoch die Kfz-Kaskoversicherung leisten. Die Versicherung kann die Leistung auch nicht kürzen. Das gelte jedenfalls dann, wenn es für den Einwerfenden so aussah, dass der Schlüssel weit nach unten in den Kasten fallen und von außen nicht mehr erreichbar sein würde. (Es kommt in solchen Fällen immer auf den Einzelfall an und darauf, ob für jeden »einleuchtend und ersichtlich« sei, dass ein in den Briefkasten eingeworfener Schlüssel leicht wieder herausgezogen (…) werden könnte.) (LG Oldenburg, 13 O 688/20) - vom 14.10.2020

Steuertipp: Finanzamt liest mit - So schnell wird der Online-Verkauf steuerpflichtig

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen wie eBay, Etsy, Vinted oder Airbnb dazu, bestimmte Transaktionen ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Betroffen sind Verkäufe von Waren, die Vermietung von Immobilien oder Fahrzeugen, persönliche Dienstleistungen sowie Produkttests, sofern diese gegen Vergütung erfolgen. Die Meldepflicht gilt sowohl für private als auch gewerbliche Anbieter, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 30 Transaktionen tätigen oder Einnahmen von mindestens 2.000 Euro über eine Plattform erzielen. Die gemeldeten Daten umfassen unter anderem Name, Geburtsdatum, Steuer-ID, Adresse, Bankverbindung, Transaktionsdetails und ggf. die Umsatzsteuer-ID. Für gelegentliche Verkäufe von Alltagsgegenständen, wie etwa gebrauchte Kleidung oder Spielzeug, besteht in der Regel keine Steuerpflicht. Dennoch wird empfohlen, Verkaufsaktivitäten zu dokumentieren und Belege aufzubewahren, um bei Rückfragen des Finanzamts vorbereitet zu sein.