Rechtstipp: Mietrecht - Auch Stromklau führt nicht zwingend zum Rauswurf
Lädt ein Mieter sein Elektroauto an einer Gemeinschaftssteckdose auf, so ist das nicht zwingend ein Grund, dem Mieter den Mietvertrag zu kündigen. Es kommt auf die näheren Umstände und die Höhe des Schadens an. Bewohnt ein Paar mit einem Kind eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und lädt der Vater sein Plugin-Hybrid-Auto über eine Gemeinschaftssteckdose, deren Stromverbrauch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung als Allgemeinstrom von allen Mietern gemeinsam bezahlt wird, so kann er mit diesem Verhalten zwar grundsätzlich den Hausfrieden gefährden. Der Vermieter darf aber nicht fristlos kündigen. Der Vermieter hätte zuerst eine Abmahnung aussprechen müssen - zumal der Schaden »nicht beträchtlich« war (hier ging es um einen Schätzbetrag in Höhe von rund 40 €). Hat sich der Mann nach der Kündigung an die Regeln gehalten, eine »Kompensationszahlung« in Höhe von 600 Euro angeboten und sich bei den Mitmietern entschuldigt, so ist nicht von einer Wiederholungsgefahr auszugehen. (AmG Leverkusen, 22 C 157/23) - vom 17.05.2024
Steuertipp: Wird ein Schaden ersetzt, so ist die Zahlung dafür zu versteuern
Muss eine Frau aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers ihren Beruf aufgeben und zahlt die Versicherung des Schädigers jährlich einen Verdienstausfallschaden, so muss die Frau diese Zahlungen (praktisch wie Arbeitslohn) versteuern. Erstattet die Versicherung der Geschädigten ebenfalls die von ihr geleisteten Einkommensteuerzahlungen für die Entschädigungsleistungen, so muss die Frau auch diese Zahlung versteuern. Die Frau kann nicht argumentieren, es handele sich um einen Steuerschaden, dessen Ersatz keine Steuer auslösen dürfe. Auch die von der Versicherung später erstattete Steuerlast sei zu versteuern. Sowohl der Nettoverdienstausfall als auch die Steuerlast seien Bestandteile eines einheitlichen Schadenersatzanspruches, die lediglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt würden. (BFH, IX R 5/23) - vom 15.10.2024