Rechtstipp: Schadenersatz - Dass es in einer Sauna heiß ist, müsste jeder wissen
Unterhält sich ein Saunagast mit einem anderen und bemerkt er dabei nicht, dass er knapp zwei Minuten lang barfuß auf einer Anti-Rutsch-Matte vor dem Saunaofen steht, die rund 60 Grad Celsius heiß ist, so kann er gegen den Betreiber der Sauna später keinen Schadenersatz durchsetzen. Stellt er nach Verlassen der Sauna fest, dass ihm die Füße schmerzen, und diagnostiziert ein Arzt Verbrennungen ersten und zweiten Grades, so kann er auch dann keinen Schadenersatz gegen den Badbetreiber geltend machen, wenn er meint, die Matten seien als Hitzeschutz ungeeignet gewesen. Wer sich aber »in eine heiße Umgebung begibt, der muss sich möglicher Konsequenzen bewusst sein. Die Matten vor dem Ofen dienten ausschließlich der Rutschhemmung und nicht als Schutz vor der Hitze." (LG Coburg, 52 O 439/23) – vom 18.11.2024
Steuertipp: Ein Preisgeld ist kein Arbeitslohn
Erhält ein Arbeitnehmer einen Wissenschaftspreis, der mit einem Preisgeld dotiert ist, so muss die Summe nicht als Arbeitslohn versteuert werden, wenn er dem Mann nicht für Leistungen verliehen worden ist, die er gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat. Auch stelle ein solches Preisgeld keine steuerpflichtigen freiberuflichen oder sonstigen Einkünfte dar. (BFH, VI R 12/22) - vom 21.11.2024