Was sind E-Rechnungen?
E-Rechnungen sind vollständig elektronische Rechnungen, die alle relevanten Informationen einer herkömmlichen Rechnung in einem maschinenlesbaren XML-Format enthalten. Die E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt, empfangen und auch automatisch elektronisch verarbeitet.
-> PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnungen (Eingescannte Papier- oder PDF-Rechnung stellen die Rechnungsdaten lediglich bildlich dar und werden ggf. elektronisch versendet. Im Gegensatz zur E-Rechnung liegt ein PDF aber nicht im strukturierten elektronischen Format vor. Bei einem PDF müssen die Daten zur Erfassung zunächst manuell oder durch eine Software wie OCR-Texterkennung digitalisiert werden. Eine vollständig automatische und maschinenlesbare Verarbeitung ist nicht möglich, weshalb diese Formen auch nicht als E-Rechnung gelten.)
Die gängigsten E-Rechnungslösungen sind ZUGFeRD oder XML-Rechnungen.
Wer ist betroffen?
Jeder Unternehmer ist betroffen. Auch Kleinunternehmer im B2B Bereich oder Unternehmen, die ausschließlich steuerfreie Umsätze erbringen (Vermieter, Ärzte usw.) sowie Betreiber von PV-Anlagen sind von der E-Rechnungspflicht betroffen.
Eine Ausnahme der Verpflichtung stellen Kleinbetragsrechnungen (bis 250,00 Euro) dar.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Ab 01.01.2025 muss jedes Unternehmen im B2B-Bereich ab sofort E-Rechnungen empfangen können.
Ab 01.01.2027 tritt in Kraft, dass alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 EUR E-Rechnungen versenden müssen.
Ab 01.01.2028 greift die vollständige E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich.