09.07.2025
Portugal verstößt gegen die EU-Vorschriften über Verbrauchsteuern auf Wein (Richtlinie 92/83/EWG des Rates). Deswegen hat die Europäische Kommission beschlossen, an das Land eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu richten.
Nach dem EU-Verbrauchsteuerrecht sei es zulässig, Wein mit einem Verbrauchsteuersatz von null zu besteuern, erläutert die Kommission. Für Weine mit einem höheren Alkoholgehalt (zwischen 15 und 18 Prozent) gelte diese Ausnahme jedoch nur, wenn der Alkoholgehalt auf natürliche Weise erreicht wurde. Wird der Alkoholgehalt hingegen – etwa durch die Zugabe von Zucker oder Alkohol – künstlich erhöht, müsse ein höherer Verbrauchsteuersatz erhoben werden.
Die portugiesische Gesetzgebung enthalte diese Bedingung nicht. Infolgedessen profitierten solche Produkte zu Unrecht vom in Portugal geltenden Nullsteuersatz für Wein, rügt die Kommission.
Sie hat daher beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Portugal zu übermitteln. Portugal hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.
Europäische Kommission, PM vom 18.06.2025