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09.07.2025

"Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt": Stadtbücherei muss Einordnungshinweis entfernen

Die Stadt Münster muss den Einordnungshinweis "Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt", der in den beiden Exemplaren eines in der Stadtbücherei vorgehaltenen Buchs angebracht ist, entfernen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat dem Eilantrag des Autors insoweit stattgegeben. Seine Beschwerde gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster hatte damit Erfolg.

Der Einordnungshinweis verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, so das OVG. Im Buch enthaltene Meinungen würden durch den Hinweis negativ konnotiert und ein potentieller Leser könnte von der Lektüre abgehalten werden. Diese Grundrechtseingriffe hält das OVG für nicht gerechtfertigt, weil sie nicht von der Aufgabenzuweisung im Kulturgesetzbuch Nordrhein-Westfalen gedeckt seien.

Zwar möge der Stadtbücherei das Absehen von der Anschaffung des Buches freigestanden haben. Aus den den öffentlichen Bibliotheken vom Gesetzgeber zugewiesenen Kultur- und Bildungsaufgaben ergebe sich jedoch keine Befugnis zur negativen Bewertung von Medien im Bestand der Bibliothek in Form eines Einordnungshinweises. Vielmehr liege der Fokus der gesetzlichen Regelungen darauf, den Nutzern der Bibliothek als mündigen Staatsbürgern eine selbstbestimmte und ungehinderte Information zu ermöglichen und sich – ohne insoweit gelenkt zu werden – dadurch eine eigene Meinung zu bilden.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2025, 5 B 451/25, unanfechtbar