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28.05.2025

Fachanwaltstitel: Mehr Zeit für Nachweis praktischer Erfahrung

Wer einen Fachanwaltstitel anstrebt, hat künftig mehr Zeit, um die dafür erforderliche praktische Expertise nachzuweisen. Die Satzungsversammlung – das Parlament der Anwaltschaft – hat eine Anhebung der Frist von drei auf fünf Jahre beschlossen. Das meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), bei der die Satzungsversammlung organisatorisch angesiedelt ist.

Die bisherige Frist habe sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer Zugangsschranke entwickelt. Das liege daran, dass sich die Berufswirklichkeit in den letzten Jahren im Bereich der Anwaltschaft stark verändert habe. Es gebe immer weniger Kanzlei-Neugründungen. Viele Anwälte und Anwältinnen seien nicht mehr selbstständig tätig, sondern als Angestellte. Oftmals werde der Beruf auch nicht länger in Vollzeit, sondern in Teilzeit ausgeübt. Gleichzeitig gehe das Fallaufkommen kontinuierlich zurück, auf dem Markt gebe es also weniger Fälle, die für Nichtfachanwälte verfügbar seien. Die erforderlichen Fallzahlen zu erreichen, werde dadurch immer schwieriger.

Der Erwerb einer Fachanwaltschaft sei überdies für Rechtsanwältinnen, die oft familiäre Zusatzaufgaben übernehmen, erheblich erschwert und habe zu einem Rückgang vor allem von Fachanwältinnen geführt, beobachtet die BRAK. Zudem sei der Erwerb einer Fachanwaltschaft für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in ländlichen Regionen tätig sind, nur schwer möglich: Hier seien die notwendigen Fälle nicht in ausreichendem Maße vorhanden, um diese innerhalb des bisherigen Zeitraums zu sammeln.

Die nun beschlossene Verlängerung des Nachweiszeitraums solle abhelfen. Der Qualität werde das nicht schaden, so die BRAK. Denn es müsse dieselbe Anzahl von Fällen und Fallquoten nachgewiesen werden wie bislang auch. Allein die nachzuweisende Falldichte werde verringert. Das theoretische und praktische Wissen werde auf diese Weise über einen längeren Zeitraum aktuell gehalten und könne daher sogar zu einer Qualitätssteigerung führen.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 26.05.2025