04.04.2025
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) weist auf ihren Internetseiten auf die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung hin.
Erhöht würden einerseits die gegenstandswertabhängigen Gebühren um durchschnittlich sechs Prozent sowie andererseits die Festgebühren (zum Beispiel die Zeitgebühr) um durchschnittlich neun Prozent.
Außerdem werde die Taktung bei der Zeitgebühr umgestellt. Entgegen des ursprünglich vorgesehenen Ein-Minuten-Takts gebe es zukünftig eine praxistauglichere 15-Minuten-Taktung.
Die geänderten Regelungen für die Steuerberatervergütung treten laut BStBK am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats und somit entweder am 01.06. oder am 01.07.2025 in Kraft.
Bundessteuerberaterkammer, Internetseite vom April 2025