INTERESSENSCHWERPUNKTE

Erläuterungen der Interessenschwerpunkten des Rechtsanwalts und Steuerberaters Uwe Rößler.

GESELLSCHAFTSRECHT

DUE DILIGENCE

Häufig stellen sich Unternehmer die Frage: Soll ich mein Unternehmen durch Zukauf erweitern? Oder am Ende der beruflichen Tätigkeit: Wie kann ich den Fortbestand meines Unternehmens sichern? Soll ich Geschäftsanteile oder die Wirtschaftsgüter des Unternehmens veräußern? In jedem Fall muss das zu kaufende / das zu verkaufende Unternehmen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, wobei alle Bereiche des Unternehmens durchleuchtet und auf Chancen und Risiken hingewiesen werden. Dies erfolgt im Rahmen einer sogenannten „Due Diligence“.

RECHTSFORMWECHSEL

Jeder, der sich unternehmerisch betätigen will, steht vor der Wahl, in welcher Rechtsform er tätig werden will. Das kann ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft (z.B. GbR, KG, OHG) oder eine Kapitalgesellschaft (z.B. UG, GmbH, AG) sein. Aber auch jedes bestehende Unternehmen sollte laufend prüfen, ob die gewählte Rechtsform noch den persönlichen Wünschen des/der Unternehmer(s) und den rechtlichen und insbesondere steuerlichen Rahmenbedingungen entspricht. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, könnte es angeraten sein, eine andere, besser geeignete Rechtsform zu wählen. Hier drohen auf dem Weg der Umwandlung vom Einzelunternehmen in die Kapital- oder Personengesellschaft jedoch viele Fallen, so dass der Weg in die neue Rechtsform auf jeden Fall anwaltlich beraten angegangen werden soll. Ich berate Sie gern in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.

ERBRECHT

Die meisten Menschen werden nur ungern an die Vergänglichkeit des Lebens erinnert. Dennoch gehört die Vermögensnachfolgeplanung zu den wichtigen Punkten, um die sich Unternehmer, aber auch wohlhabende Privatpersonen Gedanken machen sollten. Es gibt zwar nennenswerte Freibeträge für die Erbschaft- und Schenkungsteuer; wenn diese aber überschritten werden, kommen schnell hohe Steuerbelastungen auf die Nachfolger zu. Hier eine langfristige Planung zu haben – z.B. durch die Nutzung der alle 10 Jahre neu gewährten Freibeträge – ist das Ziel einer Nachfolgeplanung. Es gilt, die Befindlichkeiten des Übergebers, des Unternehmers und steuerliche Aspekte in Einklang zu bringen.

STEUERRECHT

Das Steuerrecht ist eines der sich am meisten im Wandel befindlichen Rechtsgebiete. Jedes Jahr erscheint eine neues Jahressteuergesetz (mit manchmal kuriosen Namen). Hierkommt es darauf an, alle Handlungen, die man vorhat, immer auch unter einem steuerlichen Gesichtspunkt zu sehen. Die Anschaffung oder Veräußerung einer Immobilie oder eines Kraftfahrzeuges, der Abschluss eines Miet- oder Arbeitsvertrages, der Verkauf der privaten Briefmarkensammlung – alles hat steuerliche Auswirkungen, woran der Laie in der Regel gar nicht denkt. Meine Stärke ist es, „um die Ecke zu denken“, Gestaltungen zu wählen, die von der Finanzverwaltung anerkannt werden und somit Risiken zu vermeiden.

SANIERUNGSBERATUNG

Wenn ein Unternehmen in Schieflage gerät, stellt sich die Frage, wie man wieder erfolgreich werden kann. Hierzu gehört in erster Linie, die Ursachen für die Krise zu ermitteln und dann Maßnahmen vorzuschlagen, die dazu führen können, wieder in die Gewinnzone zu gelangen. Jeder Unternehmer und insbesondere die Geschäftsführer müssen sich darüber im Klaren sein, dass es sich um eine Gratwanderung handelt und immer das Risiko besteht, dass ein Staatsanwalt dem Geschäftsführer später Insolvenzverschleppung vorwirft, was neben der strafrechtlichen Konsequenz auch dazu führen kann, dass der Geschäftsführer für Verbindlichkeiten des Unternehmens privat haftet. Hier kann ich Ihnen mit meinem Team gerne beratend zur Seite stehen.